HERZLICH WILLKOMMEN bei ihrem
KOMPETENTEn Sachverständiger für...
Gerichts- und Schiedsgutachten
Privatgutachten
Baubegleitung und Abnahme
Beratung und Planung
Schadensermittlung und Qualitätssicherung
Erstellen von Sanierungskonzepten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: Wie einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
unsere leistungen im überblick
Leistungsspektrum Sachverständiger
Beratung vor Ort
Wir überprüfen die Installationen im Bereich Heizung und Sanitär auf die Einhaltung der gültigen und vorgeschriebenen DIN-Normen,
bewerten die Ausführungsqualität und geben Tipps für die weitere Vorgehensweise.
Abrechnung auf Stundenbasis (realistisch 1,5 bis 3 Stunden - je nach Aufwand)
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
Gutachten - eine Grundlage vor Gericht
Beschreibung vom IST- mit dem SOLL-Zustand inkl. Erläuterung der Abweichung.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand.
Abrechnung auf Stundenbasis (realistisch 8 bis 25 Std. - je nach Anzahl und Art der Mängel)
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
Sie wollen auf Nummer sicher gehen?
Prüfung der Leistungspositionen auf Plausibilität
Kontrolle des abgerechneten Materials vor Ort
Abrechnung auf Stundenbasis (realistisch 1 bis 3 Std.)
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
Welche Kosten fallen an?
Kosterermittlung die zu erwartenden Kosten für die Beseitigung des Schadens für die Versicherung oder den Anwalt.
Abrechnung auf Stundenbasis (realistisch 1,5 bis 3 Std.)
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
Wir bieten schon unsere Unterstützung auf Wunsch in der Planungsphase an!
Um sicherzustellen das die Arbeiten im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik zur fehlerfreien Ausführung kommt.
- Beratung zur Auswahl der Anlagentechnik
- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Baubegleitung und Qualitätssicherung
- Abnahme und Rechnungsprüfung
Um Mängel bei der Ausführung der Ausgeschriebenen Arbeiten zu vermeiden, erfolgt die Überwachung und Dokumentation bei Ihnen auf der Baustelle.
Abrechnung auf Stundenbasis (realistisch 10 bis 30 Std.)
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
Leistungsspektrum Beratung rund um Heizung - für Privatkunden
Welche Heizungsart ist für mich sinnvoll?
Erarbeitung eines Lösungsvorschlags für Ihre neue Heizung unter Berücksichtigung
des vorhandenen energetischen Gebäudezustands
Ihrer persönlichen Lebensplanung,
Ihrer individuellen Wünsche
des vorhandenen Heizsystems.
Abrechnung nach Aufwand auf Stundenbasis oder auf Wunsch zum Festpreis.
bis 30 km Anfahrt, bis 1,5 Std Beratung
398,– € zzgl. MwSt.
Wir klären ab, ob die gewünschte Heizungsmodernisierung möglich ist?
Passt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu meinem Haus?
Was braucht man für einen Pelletkessel?
Muss ich vorher das Gebäude sanieren?
Macht eine Hybrid-Heizung mehr Sinn?
Kann ich eine Solaranlage einbinden?
Abrechnung nach Aufwand auf Stundenbasis oder auf Wunsch zum Festpreis.
bis 30 km Anfahrt, bis 1,5 Std Beratung
398,– € zzgl. MwSt.
Wir machen das für Sie!
Komplette Förderabwicklung für den Zuschuss Heizungsmodernisierung
Als Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (bis 3 WE)
Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen
Antragstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung.
Wir begleiten Sie von der Antragsstellung bis zur Auszahlung.
599,- € zzgl. MwSt.
Leistungsspektrum für Hausverwaltungen
Wir klären alle Fragen zur Modernisierung auf ihrer Eigentümerversammlung
Gas- oder Ölheizung?
Pelletheizung?
Luft, Sole, oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen?
Solarthermieanlagen?
notwendige Voraussetzungen des Gebäudes
notwendige Voraussetzungen des Heizsystems
welche Fördermöglichkeiten kann man nutzen?
Je nach Aufwand sind 1 bis 2,5 Std realistisch.
Die Abrechnung erfolgt zuzüglich der Zeit für An- und Abfahrt auf Stundenbasis.
137,– €/Std. zzgl. MwSt. Kosten je Stunde
ÜBER MICH
Von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-HandwerkInstallateur- und Heizungsbauermeister
Inhaber und Geschäftsführer von SHK-Fachbetrieben mit mehr als
10 Mitarbeitern in über 90 -jähriger TraditionZertifiziert VDI 4645 für die Planung und Errichtung von Wärmepumpen
Zertifiziert VDI 6023 Hygiene in Trinkwasserinstallation Kategorie A
Sachkunde Schimmelpilzbefall in Innenräumen (TRA)